Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
 
ich hoffe sehr, dass Ihr und Sie angenehme Ferien verbringen konnten und gut erholt und mit einer gehörigen Portion Lust und Neugier ins neue Schuljahr starten!
 
Unterrichtsbeginn: Unser erster Schultag beginnt für die Klassen 6-10 am Montag um 7:35 Uhr, die beiden Jahrgangsstufen beginnen entsprechend der Mitteilung auf dem DSB. Am Montag findet noch kein Nachmittagsunterricht statt. Am Dienstag begrüßen wir unsere neuen Fünftklässlerinnen und Fünftklässler.
 
Wir hoffen, dass wir das Schuljahr möglichst unbeeinträchtigt gestalten können. Trotzdem sind wieder eine Reihe von wichtigen Informationen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen nötig:
 
1. Maskenpflicht: Es besteht auf den Gängen und im Unterricht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Ausnahmen bestehen nur auf dem Pausenhof, beim Essen und Trinken sowie im Sportunterricht und im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten. Dann soll ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
(Bestand im letzten Schuljahr eine Befreiung von der Maskenpflicht, so ist zu Beginn des Schuljahres erneut ein aktueller Nachweis zu erbringen, dass Gründe für eine Befreiung weiterhin vorliegen. Solche Anträge sind ausschließlich über die Schulleitung zu stellen.)
 
2. Pausenregelung: Es finden wieder gestaffelte Pausen nach einem gesonderten Pausenplan statt, der am Montag auf dem DSB veröffentlicht wird.
 
3. Testpflicht: Wir führen am Montag und Mittwoch, ab der dritten Schulwoche auch am Freitag Antigen-Schnelltests in der ersten Schulstunde durch. Voraussetzung bleibt die Vorlage einer Einverständniserklärung der Eltern, siehe Downloadmöglichkeit unten. Die Einverständniserklärungen aus dem letzten Schuljahr sind weiterhin gültig.
Auf Wunsch stellen wir weiterhin Testnachweise aus. (Alle Schülerinnen und Schüler erhalten demnächst einen neuen Schülerausweis, der dann als Testnachweis gilt. Dazu erhalten Sie noch separate Informationen.)
Alternativ erkennen wir auch negative Testnachweise von anderen Testanbietern vom selben Tag an.
Die Testpflicht gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die einen (14 Tage alten) Impfnachweis oder einen gültigen Genesenennachweis erbringen. Die Nachweise können als Impfpass oder durch die CoVPass-App bei der Klassenlehrkraft oder der Lehrkraft, die den Test durchführt, vorgezeigt werden.
 
 
4. Betreten des Schulgeländes und der Schule: Es dürfen grundsätzlich nur Personen in die Schule kommen, die 
a) keiner Absonderungs-/Quarantänepflicht unterliegen. Bitte berücksichtigen Sie unbedingt die Regelungen für Reiserückkehrer, wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind.
b) keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen.
c) einen negativen Test- oder einen Immunitätsnachweis vorlegen bzw. an den Testungen an der Schule teilnehmen.
d) eine medizinische Maske tragen.
Andernfalls besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot, mit Ausnahme von Abschlussprüfungen und Leistungsfeststellungen. 
 
5. Präsenzpflicht: Eine Befreiung von der Präsenzpflicht ist nur noch in Ausnahmefällen möglich und muss bei der Schulleitung innerhalb der ersten Woche eines Schulhalbjahres mit Begründung beantragt werden. Dabei müssen tragende Gründe durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, das glaubhaft machen muss, dass der Schüler oder die Schülerin oder eine im selben Haushalt lebende Person bei einer COVID-19-Erkrankung dem Risiko eines besonders schweren Verlaufs ausgesetzt ist.
 
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte unserem Hygieneplan unten, der am Montag mit den Schülerinnen und Schülern genau besprochen wird.
 
Was passiert bei einem positiven Coronafall?
Neu ist, dass Kontaktpersonen nicht automatisch in Quarantäne müssen. An die Stelle der Absonderungspflicht für Kontaktpersonen tritt nun eine tägliche Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppe, ín der die lnfektion aufgetreten ist, für díe Dauer von fünf Schultagen mindestens mittels Schnelltest.
 
Weiterhin werden wir uns darauf einstellen müssen, dass sich die pandemiebedingten Regelungen immer wieder ändern werden.
 
Außerunterrichtliche Veranstaltungen im Inland sind wieder möglich. So geht der Neigungskurs Sport in der Jahrgangsstufe 2 bereits am Montag auf eine einwöchige Sportexkursion. Die Gesamtlehrerkonferenz hat heute zudem beschlossen, dass wir nach Möglichkeit für die Jahrgangsstufe 1 eine Stufenfahrt nach Lübeck und für die Jahrgangsstufe 2 eine Studienfahrt nach Berlin anbieten, die in einer der beiden letzten Oktoberwochen stattfinden sollen. Ebenso sind Skischullandheime für die Klassen 7 und 8 in Oberbayern geplant. Hier folgen separate Informationen.
 
Damit bietet das neue Schuljahr auch die Aussicht auf etwas Normalisierung. 
 
Die Klassenlehrerteams sind schon auf dem DSB veröffentlicht. Weitere Informationen folgen in der kommenden Woche. Ich wünsche Ihnen und Euch einen guten Start und alles Gute im neuen Schuljahr!
 
 
Mit freundlichen Grüßen

Markus Köcher
Schulleiter

Download: 

Einverständniserklärung Corona-Schnelltest (PDF) | Hygieneplan (PDF)

Schriftkachel: Wichtige Informationen zum Beginn des Schuljahres 2021/2022

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